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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Geltung

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bringen wir, die Topstar GmbH, Augsburger Straße 29, 86863 Langenneufnach gegenüber Ihnen, unserem Kunden, zur Anwendung, wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
b) Auf sämtliche von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachfolgenden AGB Anwendung.
c) Dies gilt auch für den Fall, dass Sie, ein Vertragsangebot oder eine Auftragserteilung unter Zugrundelegung eigener, abweichender bzw. ergänzender Geschäftsbedingungen unterbreiten. Ihre abweichenden bzw. ergänzenden Geschäftsbedingungen, denen wir nicht ausdrücklich zugestimmt haben, werden auch ohne unsere ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall zum Vertragsinhalt.
d) Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis Ihrer entgegenstehender, ergänzender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen die Lieferungen bzw. die Leistungen vorbehaltlos ausführen.
e) Alle Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen, die für unsere Lieferungen und Leistungen getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
f) Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit Ihnen.

2. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt, Rücktritt vom Vertrag

a) Unsere Angebote, auch solche, die in unserem Namen abgegeben werden, sind stets freibleibend und unverbindlich und sind kein Antrag auf Abschluss eines Vertrages mit Ihnen, sondern lediglich eine Aufforderung an Sie, einen solchen Antrag abzugeben.
b) Geht Ihr Antrag auf Abschluss eines Vertrages bei uns ein, sind Sie daran drei Wochen gebunden.
c) Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir Ihren Antrag schriftlich oder fernschriftlich annehmen. Der schriftlichen oder fernschriftlichen Annahme steht die Ausführung Ihres Antrags durch uns gleich.
d) Es steht uns frei, Ihnen den Zugang Ihres Antrags zu bestätigen. Die Bestätigung des Zugangs stellt jedoch keine verbindliche Annahme der Beauftragung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Auftragsbestätigung verbunden werden.
e) Der Auftragsabschluss mit Ihnen erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Die Wirksamkeit des Selbstbelieferungsvorbehaltes ist davon abhängig, dass mit dem Zulieferer ein deckungsgleiches Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde und wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben. Sie werden über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen unverzüglich informiert. Eine etwaig vereinbarte Lieferungsfrist verlängert sich entsprechend. Sollten wir nach einer angemessenen Fristsetzung die Lieferung noch nicht durchführen können, sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gegenleistungen, die Sie bereits erbracht haben, werden wir in diesem Fall   unverzüglich zurückerstatten. 
f) Sie können vom Vertrag zurücktreten, soweit die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird oder die Lieferung im Falle des Verzuges innerhalb einer angemessenen Frist, die einen Monat nicht unterschreiten darf, nicht erfolgte, es sei denn, das Leistungshindernis ist von uns zumindest überwiegend nicht zu vertreten oder es handelt sich um einen Fall der höheren Gewalt. Soweit Teilleistungen geleistet sind, die für Sie auch nach Beendigung des Vertrages im Übrigen verwertbar sind, beschränkt sich Ihr Rücktrittsrecht auf die noch nicht geleisteten Teile.
g) Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Ihr Verschulden ein, so bleiben Sie zur Gegenleistung verpflichtet. Sind bereits Teilleistungen im Sinne des Absatzes f) durch uns erbracht, besteht insoweit ein Vergütungsanspruch.

3. Vertragsgegenstand

a) Vertragsgegenstand ist allein die Lieferung bzw. die Leistung, die in der Auftragsbestätigung beschrieben ist. § 243 Abs. 1 BGB gilt entsprechend. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.
b) Vertragsleistungen, die nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, insbesondere die, die zu Werbezwecken bekannt gemacht werden (z. B. Werbung, Internet), sind nur dann Teil des Vertragsgegenstandes, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wird. Änderungen aufgrund der technischen Entwicklung behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren vor.
c) Als Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes gelten grundsätzlich nur die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Merkmale als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Produkte dar.
d) Beratungsleistungen sowie Auskünfte jeglicher Art sind nur verbindlich, soweit diese schriftlich bestätigt wurden.
e) Alle Maße, Gewichte, Zeichnungen, Klischees und Fotos sind nur als annähernd und unverbindlich zu verstehen. Konstruktionsänderungen, die lediglich dem Fortschritt dienen und zumutbar sind, behalten wir uns ausdrücklich vor. Sonderanfertigungen werden auf Gefahr des Bestellers vorgenommen. 

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Transport

a) Die Preise verstehen sich – falls nicht anders angegeben – pro Stück in Euro ab Werk bzw. ab Auslieferungslager, ausschließlich Verpackung, Versand, anderen Nebenkosten sowie unmontiert, sofern keine anderen Bedingungen vereinbart sind. Preisberichtigungen behalten wir uns bis zum Auslieferungstag vor, wenn diese nachweisbar durch Änderungen der Materialkosten, Löhne, Steuern und Abgaben etc. entstanden sind. Dem Besteller steht in solchen Fällen, auch bei vertraglich festgesetzten Preisen, ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nicht zu.
b) Die Bezahlung ist binnen spätestens 8 Tagen nach Rechnungsdatum bar und ohne jeden Abzug zu leisten. Eine eventuelle Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt ausschließlich nach Vereinbarung und Erfüllung halber; Kosten der Diskontierung und Einziehung tragen Sie. 
c) Kommen Sie in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
d) Ergeben sich nach der Auftragserteilung berechtigte Zweifel an Ihrer unbedingten Zahlungsfähigkeit, sind wir berechtigt, Sicherungsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
e) Der Transport erfolgt auf Ihre Rechnung und Ihre Gefahr, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Stellen Sie Transportschäden fest, sind diese sofort zu melden. Bei Bahntransportschäden ist umgehend eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. Die Kosten der Transportversicherung tragen Sie, die Wahl der Versandart treffen wir. Haben Sie Versandverzögerungen zu vertreten, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft auf Sie über.

5. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung

a) Sie können nur aus demselben Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Darüber hinaus sind sämtliche Rückbehaltungsrechte – gleich aus welchem Rechtsverhältnis – gegenüber uns ausgeschlossen.
b) Sie sind nur mit anerkannten, rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.
c) Ihre Rechte gegen uns sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abtretbar.

6. Eigentumsvorbehalt

a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum.
b) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung mit aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
c) Sie sind berechtigt, die Ware weiter zu verarbeiten und zu veräußern, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen:

aa) Ihre Befugnisse, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu bearbeiten, enden mit Ihrer Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen.

bb) Durch Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware erwerben Sie nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird für uns vorgenommen, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Eigentumsvorbehaltsware zum Gesamtwert.

cc) Sie treten hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Im letzteren Fall steht uns an dieser Zession ein im Verhältnis zum Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Haben Sie die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so treten Sie die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wir nehmen die Abtretung aus dem Weiterverkauf sowie aus dem Verkauf im Rahmen des echten Factorings hiermit ausdrücklich an.

dd) Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, nicht einziehen. Der Verzicht auf die Einzugsermächtigung erlischt bei Ihrem Zahlungsverzug uns gegenüber. In diesem Fall sind wir von Ihnen bevollmächtigt, Ihre Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Sie sind verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der Ihnen zustehenden  Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zur Verfügung zu stellen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

Sie sind berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie wir Ihnen keine andere Weisung geben.

ee) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

ff) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen durch Sie ist nicht zulässig. Von Pfändungen dritter Seite sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort von Ihnen zu benachrichtigen.

gg) Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Lieferungsgegenstand zurück, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware freihändig zu befriedigen.

hh) Sie verwahren die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Sie haben die Vorbehaltsware gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im ausreichendem Umfange, der mindestens die Höhe unserer Forderungen gegen Sie erreicht, zu versichern. Sie treten hiermit Ihre Entschädigungsansprüche, die Ihnen aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderung ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

ii) Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir in Ihrem Interesse eingegangen sind, bestehen.

7. Gewährleistung und Rückgriff

a) Sie haben Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Stellen Sie Mängel fest, so sind diese unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Gefahrübergang auf Sie, schriftlich bei uns zu melden. Entdecken Sie versteckte Mängel, müssen Sie diese unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Entdeckung, schriftlich bei uns angezeigen. Kommen Sie diesen  Verpflichtungen nicht nach, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
b) Holz und Leder können als Naturprodukte geringe Farb- und Strukturabweichungen aufweisen, wofür wir keine Gewähr leisten.
c) Wir leisten für die vereinbarte Beschaffenheit – ausgenommen sind unerhebliche Abweichungen – dadurch Gewähr, dass wir nach unserer Wahl ein mangelfreies Produkt nachliefern oder den mangelhaften Zustand beseitigen. Entscheiden wir uns für eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels, haben Sie weitere Gewährleistungsrechte erst, wenn die Beseitigung des Mangels zweimal fehlgeschlagen ist. 
d) Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl,  können Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung Ihrer Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht Ihnen kein Rücktrittsrecht zu. Bezüglich der Geltendmachung des Rücktrittsrechts sowie eines Schadensersatzanspruches wird auf die nachfolgende Ziffer verwiesen.
e) Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
f) Gewährleistungsansprüche bezüglich aller von uns gelieferten Produkte verjähren, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb eines Jahres. Sie erlöschen jedoch vorzeitig, sobald durch Sie Reparaturversuche oder Veränderungen vorgenommen werden bzw. Betriebsanweisungen nicht befolgt werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung an Sie.
g) Sie werden  hiermit darauf hingewiesen, dass die in der Produktbeschreibung, einem Produktdatenblatt oder einem Produktmuster dargestellten Beschaffenheitsangaben keine Garantien im Rechtssinne darstellen. Über die Produktbeschreibung hinausgehende Beschaffenheitsangaben sowie Garantien gelten nur als dem Besteller gegenüber erklärt, soweit diese schriftlich durch uns festgehalten wurden.
h) Soweit wir Lieferant oder Vorlieferant im Sinne des § 445a BGB sind, vereinbaren wir für einen Rückgriff auf uns, was folgt: 

aa) Wir schliessen Ihnen gegenüber sämtliche Rückgriffsrechte auf uns aus, soweit Sie Ihren Verpflichtungen aus Buchstabe a) nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind.

bb) Ist die Person, wegen der Sie auf uns Rückgriff nehmen, kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, schließen wir den Rückgriff auf uns aus.

cc) Ist die Person, wegen der Sie auf uns Rückgriff nehmen zwar Verbraucher im Sinne der § 13 BGB, wird diesem aber Gewährleistung, von wem auch immer, außerhalb der zwingenden gesetzlichen Vorschriften geleistet, z.B. aus Kulanz, Gefälligkeit oder vermeintlich auf Grund von gesetzlichen Widerrufsrechten, können Sie bei uns keinen Rückgriff nehmen.

dd) Rückgriffsansprüche verjähren in allen Fällen innerhalb eines Jahres ab Lieferung an Sie und erlöschen vorzeitig, sobald durch Sie oder andere in der Lieferkette Reparaturversuche oder Veränderungen vorgenommen werden bzw. Betriebsanweisungen von Ihnen oder anderen in der Lieferkette nicht befolgt wurden.

ee) Buchstaben e) und g) gelten entsprechend auch für Rückgriffansprüche gegen uns.

i) Soweit Sie uns im Rahmen der Gewährleistung und des Rückgriffs Fristen setzen, müssen diese stets angemessen sein. Setzen Sie unangemessene kurze Fristen, so werden dies nicht im Wege der geltungserhaltenden Reduktion zu angemessenen Fristen verlängert, sondern müssen von Ihnen in angemessener Länge neu gesetzt werden.  

8. Haftung

a) Nehmen Sie oder ein Dritter ohne unsere vorherige schriftliche und ausdrückliche Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, entfällt unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Die Verjährung bleibt hiervon unberührt.
b) Alle Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Ersatz für vergebliche Aufwendungen des Bestellers gegen uns sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, wir haben vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt oder leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt.
c) Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung tragen wir nur im Rahmen, wie unserer Betriebshaftpflichtversicherung zur Leistung verpflichtet ist.
d) Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Vertragsgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
e) Die Haftung für das Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie von uns übernommen wurde, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von Ziffer 8 b, Ziffer 8 c, Ziffer 8 d unberührt.
f) Im Übrigen haften wir unbegrenzt für Schäden

aa) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen oder,

bb) die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. 

g) Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen uns geltend gemacht werden – außer in den Fällen des Buchstaben f) – gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Sonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.

9. Verschwiegenheit / Datenschutz

a) Sowohl wir als auch Sie verpflichten sich, alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere Unterlagen, Erkenntnisse und Informationen des jeweils anderen, die im Rahmen der Auftragsanbahnung und –durchführung bekannt werden bzw. bekannt sind, vertraulich zu behandeln und hierüber Stillschweigen gegenüber Außenstehenden zu bewahren, es sei denn diese sind allgemein und öffentlich ohnehin bekannt.
b) Sie stimmen ausdrücklich zu, dass wir Ihre Daten, auch soweit es personenbezogene Daten sind, im automatisierten Verfahren erheben, verarbeiten, speichern und nutzen, soweit es für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderungen und/oder Ausführung und Erfüllung des Vertrages erforderlich ist (Bestandsdaten). Soweit wir Ihre Daten für die vorgenannten Zwecke nicht mehr benötigen, werden wird diese löschen, soweit wir nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur längeren Speicherung gezwungen sind (z.B. zur Erfüllung steuerrechtlicher Vorgaben) oder Sie einer längeren Speicherung zugestimmt haben.

10. Höhere Gewalt

a) Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass:
aa) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und
ab) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und
ac) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.

b) Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie würden die Voraussetzungen unter Absatz a lit. (aa) und lit. (ab) nach Absatz a dieser Klausel erfüllen:
ba) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung;
bb) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie;
bc) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen;
bd) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung;
be) Pest, Pandemie, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis;
bf) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie;
bg) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.

c) Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.

d) Liegt die unter Absatz a) lit. (aa) und lit. (ab) genannte Voraussetzungen vor, ist Topstar/ Wagner berechtigt daraus resultierende notwendige Preisgespräche in Verbindung mit möglichen Preisforderungen losgelöst von vereinbarten Fristen einzufordern.

11. Schlichtung

a) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Unsere Email lautet: info@topstar.de.
b) Wir nehmen weder freiwillig, noch aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

12. Schlussbestimmungen

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Erfüllungsort ist unser Sitz in 86863 Langenneufnach, Augsburger Straße 29.
c) Für Rechtsstreitigkeiten sind die für Langenneufnach örtlich und sachlich zuständigen staatlichen ordentlichen Gerichte zuständig.
d) Vertrags- und Gerichtssprache ist Deutsch.
e) Soweit diese AGB oder andere Vertragstexte übersetzt werden, ist die deutsche Fassung maßgeblich.